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Passive Mitgliedschaft

Mitgliedschaft gem. § 3, 1.5 der Satzung. Mitglieder, die mindestens ein Jahr eine ordentliche Vollmitgliedschaft hatten und dem Golfsport nicht mehr nachgehen können oder wollen, können die passive Mitgliedschaft beim Vorstand beantragen. Gem. § 5, 3 der Satzung ist dabei die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres einzuhalten. Eine DGV Karte wird in der Zeit der passiven Mitgliedschaft nicht mehr im Club geführt.

Passive Mitgliedschaft = 200,- €


Unsere Mitgliedschaften im Überblick

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